Archiv für den Monat: März 2021

Die gute- und die schlechte Nachricht

Liebe Tennisfans,

der Frühling naht, auch wenn es noch kleine „Stürmchen“ und immer mal wieder sehr kalte Tage und Nächte gibt.

Trotzdem freuen wir uns alle darauf, endlich wieder im Freien Tennis zu spielen und unsere großartige Anlage (Tennisclub Markranstädt – hinter dem Stadion) nutzen zu können.

Passend dazu wurden die 4 Kunstrasenplätze Mitte März professionell gereinigt und eingesandet, so daß die Plätze wieder wie neu strahlen. Auch haben einige fleißige Hände schon die Tennisnetze auf den 4 Plätzen angebracht.

Einige Impressionen der Arbeiten findet Ihr hier:

Soweit die gute Nachricht !

Nun zum aktuellen Corona – Geschenen:

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gilt von 08. bis 31.03.2021

Mit dem Inzidenzwert von 139,1 überschritt der Landkreis Leipzig am 22. März 2021 die Schwelle von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen. Damit müssen die bisherigen Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag also Mittwoch zurückgenommen werden.

Somit sind ab 24.03.2021 nicht mehr möglich

  • Einkauf nach Terminvereinbarung, „click&meet“
  • Individualsport allein oder zu zweit oder in Gruppen bis 20 Kinder unter 15 Jahren im Außenbereich auf Außensportanlagen
  • Eine Öffnung von Tierparks, Botanischer und Zoologischer Gärten
  • Die Öffnung vom Museen, Galerien und Gedenkstätten
  • Öffnung körpernaher Dienstleistungen wie z.B. Kosmetik, Tatoostudios. Im Bereich Kosmetik sind dann nur noch medizinisch notwendige Behandlungen und Fußpflege möglich, siehe § 4 Abs. 2 Nr. 23 SächsCoronaSchVO

Ab Mittwoch gelten auch folgende Regen der Sächsische Corona-Schutzverordnung

  • engere Kontaktbeschränkungen: ein Hausstand plus eine weitere Person aus einen anderen Hausstand, Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt, vgl. § 8 c Abs. 2 SächsCoronaSchVO
  • Ausgangsbeschränkungen: das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist nur bei triftigen Gründen möglich
  • Akoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, die konkreten Orte sind durch die LK zu bestimmen, die Allgemeinverfügung hierzu wird aktuell erarbeitet
  • Die Friseurgeschäfte, Baumärkte, Buchhandlungen, Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte und Fahrschulen bleiben geöffnet. Auch sind entsprechend der Sächsischen Corona-Schutzverordnung weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf vor Ort im Geschäft abgeholt werden..

Die Allgemeinverfügung zur Rücknahme der Lockerungen vom 08.03.2021
trat am 24.03.2021 in Kraft.

Durch die Rücknahme der Lockerungen, verbunden mit der Rücknahme zur Freigabe unserer Sportstädte von Seiten der Stadt Markranstädt, ist das Tennisspielen im Freien, auch nur zu Zweit (also Einzel), nicht gestattet.

Dies also die schlechte Nachricht.

Wir halten Euch auf dem Laufenden. Bis dahin lasst Euch testen und bleibt gesund !

Der Vorstand !

Aktueller Stand im STV zum Coronavirus

Bald geht es wieder los

Tennis in Sachsen im Freien ab 8. März wieder möglich (Update vom 06.03.2021)

Das sächsische Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.

    • Die Öffnung und das Betreiben von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs sind weiterhin verboten.
    • Außensportanlagen können aber durch die kommunalen Behörden je nach Inzidenz ab dem 08.03.2021 geöffnet werden. Bei wieder steigenden Inzidenzzahlen werden die kommunalen Behörden wieder verschärfende Maßnahmen ergreifen (Schließung der Anlagen).
    • Ab dem 8. März 2021
      • kann bei einer Unterschreitung der Inzidenz von 100 (an 5 Tagen in Folge) Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auch auf Außensportanlagen durchgeführt werden.
      • kann bei einer Unterschreitung der Inzidenz von 50 (an 5 Tagen in Folge) kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich durchgeführt werden.
    • Für den sächsischen Tennissport wird es aber am 8. März noch nicht gleich losgehen können. Die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte müssen die Landesbeschlüsse noch umsetzen. Zudem sind in einigen Regionen Sachsens die festgelegten Bedingungen aus der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für Öffnungen noch nicht gegeben.
    • Eine Öffnungsperspektive für Tennishallen in unserem Freistaat gibt es erst für den 22. März 2021.
    • Für Bundeskader und STV-Landeskader (LK 1 + LK 2) gelten weiterhin die Regelungen, die vor dem 07.03.2021 ihre Gültigkeit hatten.

Weitere detaillierte Informationen zum Tennissport in Sachsen ab dem 08.03.2021 werden im Laufe der kommenden Woche veröffentlicht.

Weiterführende Informationen findet Ihr immer auf der Webseite des STV.

Wir freuen uns auf eine bald startende Freiluftsaison 2021.

Der Vorstand !