Liebe Tennisfans,
der Frühling naht, auch wenn es noch kleine „Stürmchen“ und immer mal wieder sehr kalte Tage und Nächte gibt.
Trotzdem freuen wir uns alle darauf, endlich wieder im Freien Tennis zu spielen und unsere großartige Anlage (Tennisclub Markranstädt – hinter dem Stadion) nutzen zu können.
Passend dazu wurden die 4 Kunstrasenplätze Mitte März professionell gereinigt und eingesandet, so daß die Plätze wieder wie neu strahlen. Auch haben einige fleißige Hände schon die Tennisnetze auf den 4 Plätzen angebracht.
Einige Impressionen der Arbeiten findet Ihr hier:
Soweit die gute Nachricht !
Nun zum aktuellen Corona – Geschenen:
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gilt von 08. bis 31.03.2021
Mit dem Inzidenzwert von 139,1 überschritt der Landkreis Leipzig am 22. März 2021 die Schwelle von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen. Damit müssen die bisherigen Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag also Mittwoch zurückgenommen werden.
Somit sind ab 24.03.2021 nicht mehr möglich
- Einkauf nach Terminvereinbarung, „click&meet“
- Individualsport allein oder zu zweit oder in Gruppen bis 20 Kinder unter 15 Jahren im Außenbereich auf Außensportanlagen
- Eine Öffnung von Tierparks, Botanischer und Zoologischer Gärten
- Die Öffnung vom Museen, Galerien und Gedenkstätten
- Öffnung körpernaher Dienstleistungen wie z.B. Kosmetik, Tatoostudios. Im Bereich Kosmetik sind dann nur noch medizinisch notwendige Behandlungen und Fußpflege möglich, siehe § 4 Abs. 2 Nr. 23 SächsCoronaSchVO
Ab Mittwoch gelten auch folgende Regen der Sächsische Corona-Schutzverordnung
- engere Kontaktbeschränkungen: ein Hausstand plus eine weitere Person aus einen anderen Hausstand, Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt, vgl. § 8 c Abs. 2 SächsCoronaSchVO
- Ausgangsbeschränkungen: das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist nur bei triftigen Gründen möglich
- Akoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, die konkreten Orte sind durch die LK zu bestimmen, die Allgemeinverfügung hierzu wird aktuell erarbeitet
- Die Friseurgeschäfte, Baumärkte, Buchhandlungen, Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte und Fahrschulen bleiben geöffnet. Auch sind entsprechend der Sächsischen Corona-Schutzverordnung weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf vor Ort im Geschäft abgeholt werden..
Die Allgemeinverfügung zur Rücknahme der Lockerungen vom 08.03.2021
trat am 24.03.2021 in Kraft.
Durch die Rücknahme der Lockerungen, verbunden mit der Rücknahme zur Freigabe unserer Sportstädte von Seiten der Stadt Markranstädt, ist das Tennisspielen im Freien, auch nur zu Zweit (also Einzel), nicht gestattet.
Dies also die schlechte Nachricht.
Wir halten Euch auf dem Laufenden. Bis dahin lasst Euch testen und bleibt gesund !
Der Vorstand !